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AGB

I. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten nicht automatisch als Zustimmung zu Abweichungen unserer Vertragsbedingungen.
Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

II. Vertragsabschluss
Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden. Erklärungen, Beratungen, Auskünfte und mündliche Vereinbarungen jeder Art werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

III. Preise
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anders ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.
Die Preise verstehen sich netto, ab Werk unverpackt.

IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen 
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Der Rechnungsbetrag ist, soweit im Auftrag nicht anders vereinbart, binnen 10 Tagen netto in bar fällig. Zahlungen sind nur dann rechtzeitig, wenn sie am letzten Tag der Frist auf unser Konto bereits gut gebucht sind. Wechsel und Schecks nehmen wir nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarungen zahlungshalber an. Die Annahme erfolgt mit der Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Wir behalten uns vor, nicht diskontierfähige Wechsel an den Besteller zurückzugeben und Barzahlung zu verlangen. Diskontspesen und alle mit der Einlösung des Wechsels oder Scheckbetrages entstehenden Kosten sind vom Besteller zu tragen.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren oder - soweit es sich nicht um ein Kreditgeschäft mit Verbrauchern handelt - Verzugszinsen in Höhe von 4% über der Sekundärmarktrendite / Bund lt. Statistischem Monatsheft der Österreichischen Nationalbank zu verrechnen.
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Besteller nicht zu; eine Aufrechnung ist nur insoweit statthaft, als wir Gegenansprüche, die unverzüglich schriftlich anzuzeigen sind, anerkennen.

V. Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen Gründen, wie Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen;
im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

VI. Mahn- und Inkassospesen
Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal EUR 11,00 pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 4,00 zu ersetzen. Nach erfolgloser zweiter Mahnung sind wir berechtigt, ein Inkassobüro zu beauftragen, dessen Kosten uns der Kunde bis zu den, in der Verordnung des BMWA BGBl 1996/141 i.d.g.F., genannten Höchstbeträgen zu ersetzen hat.

VII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Stundenverrechnungssatz als vereinbart gilt. Vorleistungen, die für einen Kunden im Zusammenhang mit einer Angebotserstellung erbracht werden, können von uns nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt werden.
Leistungen für die grafische Bearbeitung von Kundendaten sowie das Erstellen von technischen Zeichnungen und Plänen werden ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmann einzulagern.
Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

VIII. Lieferfrist
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und
vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.
Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

IX. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.

X. Geringfügige Leistungsänderungen
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft , gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (zB bei Maßen, Farben, und Baustoffen).

XI. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht
Bei Verbrauchergeschäften können wir uns bei einer Gattungsschuld von den Ansprüchen des Kunden auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, dass wir in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie austauschen; sofern es sich nicht um eine Gattungsschuld handelt,
können wir uns überdies von der Pflicht zur Gewährung einer angemessenen Preisminderung dadurch befreien, dass wir in angemessener Frist in einer für den Verbraucher zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirken oder das Fehlende nachtragen.
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so erfüllen wir Gewährleistungsansprüche des Kunden bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind.
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist im Sinne der §§ 377 f HGB die Ware nach der Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen 6 Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekanntzugeben. Verdeckte Mängel
sind unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Mängelrüge berechtigt den Besteller nicht zur Zurückhaltung von Rechnungsbeträgen. Jede Gewährleistung unsererseits entfällt bedingungslos, wenn
a) der Besteller oder ein Dritter die von uns gelieferten Gegenstände unsachgemäß behandelt, bearbeitet oder verändert hat.
b) Mängel aus Witterungseinflüssen wegen unsachgemäßer Lagerung entstanden sind;
c) Mängel durch Nichtbeachtung unserer technischen Hinweise für die Behandlung und Verarbeitung der von uns gelieferten Gegenstände entstanden sind;

XII. Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

XIII. Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
Für alle Schäden, die im Zusammenhang mit der Erbringung der uns vertraglich obliegenden Leistung entstehen, haften wir nur, soweit sie uns unverzüglich gemeldet werden und uns Verschulden nachgewiesen wird und soweit für solche Schäden unsere Haftpflichtversicherung Ersatz leistet. Derzeit beträgt die
Deckungssumme für Haftpflicht EUR 1.453.456,68. Unsere Haftung ist auf alle im Einzelvertrag und/oder diesen Geschäftsbedingungen ausdrücklich vorgesehenen Ansprüche des Bestellers beschränkt. Sämtliche weitergehende Ansprüche des Bestellers sowie Ersatz für
Folgeschäden und/oder mittelbare Schäden sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Insbesondere Haften wir nicht für Beratung.

 

XIV. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

Alle von uns gelieferten Gegenstände bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher unserer gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche gegen den Besteller, gleichgültig auf welchem Rechtsgrund sie beruhen, unser Eigentum. Verpfändung oder Sicherungsübereignung zugunsten Dritter sind ohne unserer Zustimmung ausgeschlossen. Bei Pfändung durch Dritte ist der Käufer verpflichtet, dies dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen. Die Be- oder Verarbeitung erfolgt für den Verkäufer, ohne dass ihm hieraus eine Verpflichtung entsteht. Gegen unseren Herausgabeanspruch kann ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers nicht geltend gemacht werden. Der Besteller erklärt bereits jetzt sein unwiderrufliches Einverständnis, dass von uns beauftragte Personen jederzeit das Gelände, auf welchem sich die von uns gelieferten Gegenstände demontieren und abtransportieren können. Auf das Recht der Erhebung einer Besitzförderungsklage wird vom Besteller ausdrücklich Verzicht geleistet. Die Kosten für die Herausgabe bis zur Rückstellung auf unser Lager trägt der Besteller.
Im Falle der Ausübung des Eigentumsvorbehalts gelten die vom Besteller bis dahin geleisteten Zahlungen als hiermit vereinbarte Wertminderung. Eine Rückverrechnung geleisteter Zahlungen erfolgt daher nicht. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche unsererseits bleiben unberührt. Der Besteller hat uns von allen Zugriffen Dritter – insbesondere Exekution – auf die in unserem Eigentum stehenden Sachen sowie von allen daran eintretenden Schäden unverzüglich zu unterrichten. Der Besteller ist zum Ersatz aller unserer Aufwendungen, einschließlich Gebühren und (auch außergerichtliche) Anwaltskosten verpflichtet, die uns durch eine Verletzung seiner Vertragspflicht oder infolge von Zugriffen Dritter entstehen.

XV. Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese
rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 VersVG bereits jetzt an uns abgetreten.
Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

XVI. Zurückbehaltung
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

XVII. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes
wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten der Gerichtsstand Wels, Oberösterreich.

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

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